Freiwilligendienst im Ausland

Auslandsfreiwilligendienst2022-02-20T09:08:10+00:00

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Hände halten unsere Erde fest

Ihr wollt einen Freiwilligendienst im Ausland machen? Ein gemeinnütziges soziales oder kulturelles Projekt unterstützen?

Wir als gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation informieren unter www.auslandsfreiwilligendienst.de unabhängig zum Thema internationaler Freiwilligendienst mit den vielen Möglichkeiten eines Auslandsfreiwilligendienstes!

Unser Portal gibt Hintergrundinformationen zu den unterschiedlichen Freiwilligendiensten im Ausland, zu Voraussetzungen für eine Mitarbeit in einem Auslandsprojekt und zu den Leistungen.

Wir bieten zudem eine Stellenbörse mit der Möglichkeit einer Online-Bewerbung für einen Freiwilligendienst im Ausland.

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Ida aus
Hamburg
Schülerin sucht einen Freiwilligendienst im Bereich Natur und Umwelt
Lewin aus
Dresden
Ich suche Kompetenzerwerb und Auslandserfahrung im Bereich Pädagogik mit Kindern und oder Jugendlich
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Köln
Abiturient (2025) sucht einen Auslandsfreiwilligendient in Neuseeland
Leonhard aus
Mallersdorf-Pfaffenberg
Abiturient sucht Wirkungsbereich im Sozialen (Kinder- und Jugendarbeit)
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Schülerin sucht Freiwilligendienst in Südamerika mit Kindern, Sport oder Kultur
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Partnerorganisationen

Starke Partner: Wir arbeiten mit ausgesuchten und renommierten Partnerorganisationen im In- und Ausland zusammen und helfen euch bei der Suche nach eurem Projekt und Land.

Hinweis für Entsendeorganisationen: Träger und Einsatzstellen haben auf unserer Seite die kostenlose Möglichkeit, die eigene Organisation zu präsentieren und offene Stellen für einen Freiwilligendienst im Ausland anzubieten. Interessierte Stellenbewerber erhalten so die Möglichkeit, rasch mit den Trägern in Kontakt zu treten und sich die für sie passende Stelle auszusuchen: Information für Einsatzstellen

Förderung: Unsere Initiative Engagementförderung junger Erwachsener im Ausland vergibt regelmäßig Stipendien. Ihr könnt euch hier bewerben: Stipendium Freiwilligendienst im Ausland.

Die Freiwilligendienste junger Deutscher im Ausland und von Ausländern, die nach Deutschland kommen, hat die Bundesregierung noch gezielter auf die Interessen und Bedürfnisse der Freiwilligen ausgerichtet und dafür die Zuständigkeit für alle geregelten Auslandsfreiwilligendienste im wesentlichen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengefasst.

Gesetzlich geregelter oder flexibler Freiwilligendienst im Ausland?

Es gibt mehrere Varianten, wie, d.h. auf welcher rechtlichen Grundlage, man einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren kann.

Wir stellen alle unterschiedlichen Freiwilligendienste im Ausland vor und geben weiter unten einen tabellarischen Überblick über die Rechts- und Organisationsformen. So sieht man sofort, welche Freiwilligendienstform zu der eigenen persönlichen Situation passt und kann im Anschluss die detaillierten Informationen durcharbeiten.

Wenn Fragen bestehen, hilft unser Forum weiter.

Bei einem Freiwilligendienst im Ausland unterscheidet man zwischen einem gesetzlich geregelten und einem ungeregelten Freiwilligendienst, der auch flexibler Freiwilligendienst genannt wird.

Staatlich geregelter Freiwilligendienst im Ausland

Gesetzlich geregelt bedeutet, dass der Gesetzgeber spezielle Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst aufgestellt hat. Dabei regelt er insbesondere die Voraussetzungen, die die Teilnehmer erfüllen müssen, die Dauer, die Inhalte und den Ablauf des Freiwilligenprogramms. Gesetzlich geregelte Freiwilligendienste im Ausland sind z.B. die Programme

weltwärts,

kulturweit,

der Internationale Jugendfreiwilligendienst sowie

das FSJ im Ausland und

das FÖJ im Ausland.

Flexibler Freiwilligendienst im Ausland

Bei den flexiblen Freiwilligendiensten im Ausland gibt es keine gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Inhalt, Dauer, Alter der Teilnehmer und sonstigen Voraussetzungen. Die Inhalte und die Voraussetzungen werden von den jeweiligen Anbietern, das sind in der Regel gemeinnützige Organisationen im jeweiligen Land, selbst festgelegt. Beispiele für nicht geregelte Freiwilligendienste im Ausland sind die Workcamps.

Staatliche Förderung als Hauptunterschied

Zwischen beiden Freiwilligenformen, also den gesetzlich geregelten und den flexiblen Freiwilligendiensten, besteht ein weiterer Unterschied, der sich zunächst gravierender anhört, als er ist. Bei den gesetzlichen Freiwilligendiensten gibt es eine staatliche Förderung, was bedeutet, dass die Teilnehmer die Kosten des Freiwilligendienstes nur zu einem mehr oder weniger geringen Teil selbst aufbringen müssen. Bei den flexiblen Freiwilligendiensten müssen die Teilnehmer die Kosten grundsätzlich in vollem Umfang selbst tragen.

Warum ist der Unterschied hinsichtlich der staatlichen Förderung nicht so gravierend? Weil auch bei den staatlich geförderten Freiwilligendiensten ein nicht unerheblicher Teil von den Freiwilligen selbst bzw. von einem durch ihn zu organisierenden Spenderkreis aufgebracht werden müssen. Bei einem kompletten Auslandsjahr können das bis zu 4000 Euro sein. Auf der anderen Seite gibt es auch bei den nicht geförderten Auslandsfreiwilligendiensten die Möglichkeiten Stipendien zu erhalten und einen Spenderkreis aufzubauen.

Freiwilligendienst im Ausland im Überblick

Grundsätzlich ist es in fast in jedem Land der Welt möglich einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Es besteht aber die (nachvollziehbare) Einschränkung, dass vom Auswärtigen Amt für das Zielland keine Reisewarnung vorliegen darf. Reisewarnungen werden bei Terror-, Kriegs- und anderen Gefahren für Leib und Leben ausgesprochen.

Freiwilligendienst im Ausland Alter Dauer Finanzierung Länder Arbeitsbereiche Kindergeld
weltwärts 18 – 27 Jahre 6 – 24 Monate staatliche Förderung alle alle ja
kulturweit 18 – 26 Jahre 6 – 12 Monate staatliche Förderung alle oft in deutschen Auslandsschulen ja
FSJ im Ausland 18 – 27 Jahre 6 – 24 Monate staatliche Förderung alle soziale Bereiche ja
Internationaler Jugendfreiwilligendienst, IJFD 16 – 26 Jahre 6 – 18 Monate staatliche Förderung alle gemeinnützige Projekte ja
Europäischer Freiwilligendienst, EFD 16 – 30 2 – 12 Monate staatliche Förderung Europa und benachbarte Länder soziale, kulturelle, ökologische Projekte ja
FÖJ im Ausland 16 – 27 Jahre 6 – 24 Monate staatliche Förderung nur ausnahmsweise Europa ökologische Projekte ja
ADiA ab 18 mindestens 8 Monate keine staatliche Förderung alle soziale Projekte ja
Workcamps 14 – 70 Jahre 1 Woche – 6 Monate privat weltweit soziale, ökologische u.a. Projekte nein
Flexibler Freiwilligendienst im Ausland ab 18 Jahre 1 Monat bis 36 Monate privat weltweit soziale, ökologische u.a. Projekte nein
Work and Travel 18 – 30 Jahre ab 6 Monate privat, Lohn alle normaler Arbeitsmarkt, kein sozialer Bezug nein
WWOOF keine Altersbegrenzung keine zeitliche Betrenzung privat, Lohn alle Arbeiten auf Bauernhof nein
Au-Pair 17 – 30 Jahre 3 – 12 Monate privat alle Kinderbetreuung, Haushalt nein
Praktikum im Ausland ab 16 Jahre keine zeitliche Begrenzung privat alle alle Bereiche nein

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