Die Abkürzung AIDA steht für Anderer Dienst im Ausland.

Um es vorweg zu sagen: ADiA ist out.

Das soll aber nicht heißen, dass es ihn nicht mehr gibt.

ADiA wurde gegründet, um zur Völkerverständigung und Völkerversöhnung beizutragen, und zwar dadurch, dass deutsche Zivildienstleistende in gemeinnützigen Projekten im Ausland arbeiteten. Der Schwerpunkt des Programmes lag im Sozial- und Pflegebereich. , wie dies auch gegenwärtig beim FSJ im Ausland der Fall ist.

Der ADiA wird so gut wie gar nicht mehr in Anspruch genommen, und zwar, weil
– der Zivildienst abgeschafft wurde,
– die staatliche Förderung entfallen ist,
– neue flexiblere Freiwilligendienste entstanden sind.

Gegenwärtig ist es allerdings noch möglich, sich etwa einen Freiwilligendienst mit dem weltwärts-Programm zusätzlich als ADiA anerkennen zu lassen. Zu Zeiten der Wehrpflicht war dies sinnhaft, weil es sich um einen anerkannten Zivildienst handelte. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht lässt sich ein solcher Sinn allerdings nicht mehr erkennen.

Angesichts der geringen Teilnehmerzahl (ca. 10 Freiwillige pro Jahr) und der besseren anderweitigen Möglichkeiten, dürfte der ADiA bald nicht mehr angeboten werden.

Der ADiA wird von Trägerorganisation angeboten, die zwar eine Anerkennung der Einsatzstellen durch den Bund wollen, aber nicht die übrigen Voraussetzungen anderer geregelter Freiwilligendienste, wie z. B. des IJFD, erfüllen können oder wollen. Der ADiA ist nämlich, etwa bei Seminartagen und Höchstalter, nicht so streng reglementiert wie die anderen geregelten Freiwilligendienste.

Die geringe Zahl der ADiA-Teilnehmer ist dadurch begründet, dass es ohne staatliche Förderung weder für die Träger noch für die Teilnehmer einen Anreiz gibt, einen Freiwilligendienst per ADiA anzubieten bzw. zu leisten. Die durchschnittlichen Kosten pro Jahr und Einsatzstelle liegen bei ca. 7000 Euro. Ohne öffentliche Förderung können die meisten Trägerorganisationen ihre Projekte nicht anbieten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den ADiA ist lediglich, dass die Schulpflicht beendet wurde. ADiA ist damit der einzige geregelte Freiwilligendienst im Ausland, der Personen über 30 offen steht. Dabei bedeutet „geregelt“nicht, dass eine gesetzliche Regelung besteht, sondern, dass ministerielle Richtlinien bestehen.

Leistungen und Finanzierung beim ADiA

Die Leistungen beim ADiA beinhalten lediglich eine Auslandskranken- und Unfallversicherung sowie den Kindergeld-Anspruch.

Zudem werden Verpflegung und Unterkunft der Freiwilligen in aller Regel gestellt. Oft gibt es von der Trägerorganisation außerdem ein kleines Taschengeld. Einen Rechtsanspruch haben Freiwillige jedoch weder auf das eine noch auf das andere.

Mehr als bei anderen Freiwilligendiensten im Ausland haben ADiA-Freiwillige einen Teil der anfallenden Kosten selbst zu tragen. Da die Trägerorganisationen von den Freiwilligen selbst jedoch kein Geld annehmen dürfen, erwarten sie von diesen den Aufbau eines Spenderkreises, der den Freiwilligen bei der Finanzierung seines Projektes unterstützt.

Bei den öffentlich geförderten Freiwilligenprogrammen betragen die Spenden monatlich ca. 150 Euro. Beim ADiA dürfte der aufzubringende Betrag weit höher liegen.

Bewerbung für einen ADiA

Wer einen ADiA leisten möchte, muss seine Bewerbung direkt an eine Entsendeorganisation richten. Es existiert kein einheitliches Auswahlverfahren, so dass je nach Trägerorganisation sehr unterschiedliche Kriterien den Ausschlag geben. Zu nennen sind aber insbesondere Sprachkenntnisse, ein vorheriges ehrenamtliches Engagement, das Motivationsschreiben, die Konfessionszugehörigkeit und kirchliches Engagement des Bewerbers.

Einsatzländer

Grundsätzlich können ADiA-Einsatzstellen weltweit angeboten werden. Im Jahr 2011 (Jahr der Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes) absolvierten jeweils ein Drittel der Freiwilligen ihren Dienstin Afrika und Europa , die restlichen Teilnehmerinnen waren gleichmäßig in Asien, Südamerika sowie den USA und Kanada tätig.

Dauer

Zu Anfang war die Dauer beim ADiA an die Dauer des Zivildienstes gekoppelt und musste zuletzt mindestens 11 Monate betragen. Heute werden in der Regel 12 Monate Auslandsfreiwilligendienst geleistet.

Aufgabenbereiche

Die Aufgabenbereiche im ADiA liegen im
– Sozial-/Pflegebereich (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Frauenhäuser),
– Pädagogischen Bereich (Projekte zur politischen Bildung, Museen, Gedenkstätten, Schulen),
– in der Kinder- und Jugendarbeit (Waisenhäuser, Kinderheime, Jugendbegegnungsstätten).