Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland

Der Name FSJ im Ausland (Freiwilliges Soziales Jahr) weist schon darauf hin, dass die freiwillige Tätigkeit im sozialen Bereich liegt und dem Wohl der Allgemeinheit dient. Dieser Bereich ist sehr weit, so dass mögliche Aufgaben weit gefächert sind. Als FSJ-ler im Ausland wird man in folgenden Bereichen eingesetzt: in Krankenhäusern und Altenheimen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Kinderheimen, Kindertagesstätten und Schulen, in Jugendeinrichtungen und Sportvereinen oder auch in Museen und Bibliotheken. Beispielhaft seien genannt der Englischunterricht an einer Schule im Dschungel, Kinderbetreuung im Waisenhaus, Mitarbeit in einem Krankenhaus, Hilfe bei dem Anlegen von Bewässerungsanlagen in Afrika. Man nimmt also am Leben teil und arbeitet nicht nur vom Schreibtisch aus.

FSJ im Ausland durch andere Auslands-Freiwilligendienste zurückgedrängt

Das FSJ im Ausland wird immer mehr durch die anderen staatlich geförderten Freiwilligendienste im Ausland ersetzt. Es gibt mehrere neue internationale Freiwilligendienste, insbesondere weltwärts (seit 2008), kulturweit (seit 2009) und der Internationale Jugendfreiwilligendienst, IJFD (seit 2011).

Diese neuen freiwilligen Auslandsjahre sind im Gegensatz zum FSJ von vornherein als Freiwilligendienste im Ausland geschaffen worden. Sie verdrängen mehr und mehr die FSJ-Stellen im Ausland. Gegenwärtige gehen lediglich ca. 100 junge Menschen jährlich per FSJ ins Ausland.

Dauer

Das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland ist flexibel ausgestaltet. Freiwillige können nach den Richtlinien von einem halben Jahr bis zu 18 Monate im Ausland bleiben. In der Praxis bleiben aber mehr als 90 Prozent der Teilnehmer genau ein Jahr lang im Ausland.

Die Vorteile liegen auf der Hand: je länger die Freiwilligen im Einsatzland sind, desto besser beherrschen sie die Landessprache, verstehen sie die Situation vor Ort und helfen sie dem Projekt.

Voraussetzungen

Für ein FSJ im Ausland muss man mindestens 18 Jahre und darf höchsten 26 Jahre bei Projektbeginn sein. Das Auslands-FSJ ist offen für alle jungen Erwachsenen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, d.h. insbesondere auch für Österreicher und andere EU-Bürger sowie Schweizer mit entsprechendem Visum. Es müssen Kenntnisse der Sprache im Gastland oder gute Englischkenntnisse vorhanden sein, oft beides. Die Mindestdauer des Auslandsaufenthalts beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate. In der Regel ist es aber genau ein Auslandsjahr, sind es also 12 Monate. Weiter ist die Teilnahme an Seminaren (25 Tage) Pflicht.

Kosten

Projekte in einem FSJ im Ausland werden – anders als Projekte in Deutschland – in der Regel nicht mit staatlichen Geldern gefördert. Auf der anderen Seite ist ein FSJ im Ausland für die Entsendeorganisation relativ teuer, da viele rechtliche Auflagen beachtet werden müssen. Hierzu zählen insbesondere die Notwendigkeit Versicherungen für die Freiwilligen abzuschließen, Seminare abzuhalten und Taschengeld zu zahlen. Es müssen aber auch Sozialversicherungsbeiträge an den Staat gezahlt werden.

Die Trägerorganisationen können eine FSJ-Stelle im Ausland daher nur ausnahmsweise allein finanzieren.Um die anfallenden Kosten zu decken, verlangen die Organisationen von den Freiwilligen einen Spenderkreis aufzubauen, durch den mehrere tausend Euro erwirtschaftet werden müssen. Der genaue Betrag variiert von Organisation zu Organisation, kann aber 4000 Euro erreichen.

Versicherung

Der Träger muss die bei ihm im Ausland tätigen Freiwilligen umfangreich versichern – dies ist in jedem staatlich geregelten Freiwilligenprogramm der Fall. Für jeden Freiwilligen wird eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Leistungen

Während eines FSJ im Ausland erhält man in aller Regel kostenlos Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt. Möglich ist auch, dass man Geld bekommt, und sich dann selbst um diese Dinge kümmern muss. Zudem gibt es ein Taschengeld, das je nach Träger, Einsatzstelle und Einsatzland in der Höhe unterschiedlich ausfällt.

Liegen die allgemeinen Voraussetzungen vor, so wird das Kindergeld während des FSJ im Ausland weiter gezahlt.

Bewerbung für das FSJ im Ausland

Für das FSJ im Ausland gibt es keine zentrale Bewerbungsstelle. Die Bewerbung erfolgt bei den einzelnen Trägerorganisationen . Die Ausgestaltung des FSJ im Ausland fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die der Länder, so dass in jedem Bundesland ein unterschiedliches Bewerbungs- und Auswahlverfahren gilt. Auf unserer Internetseite gibt es  eine Liste aller Trägerorganisationen.

Daneben besteht die Möglichkeit einer zentralen Online-Bewerbung für ein FSJ im Ausland in Form eines Bewerbungsprofils auf unserer Seite: FSJ im Ausland Bewerbung

Die Bewerbung muss ca. ein knappes Jahr vor der Abreise erfolgen. Man muss im Herbst des Vorjahres beginnen, sich um eine Stelle zu bemühen. Die Auslandsprojekte beginnen in der Regel zwischen Juli und September, nur wenige FSJ-Stellen werden zu einem anderen Zeitpunkt des Jahres besetzt. Zur Bewerbung an den jeweiligen FSJ-Träger gehört ein Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, der Nachweis zum eigenen ehrenamtlichem Engagement, zu Sprachkenntnissen und zu Auslandsaufenthalten.

Hat man die Vorauswahl anhand der schriftlichen Bewerbung gemeistert, so wird von der Entsendeorganisation zu einem Auswahltreffen und einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gegenzug erhält man als Bewerber Informationen hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten.

Da es deutlich mehr Bewerber als FSJ-Stellen im Ausland gibt, bekommen nur etwa ein Viertel der Bewerber eine Auslandsstelle.

Seminare

Beträgt das FSJ im Ausland 12 Monate, so sind 25 Seminartage Pflicht. FSJ im Ausland und im Inland unterscheiden sich diesbezüglich also nicht. Die Seminartage gliedern sich in ein Vorbereitungs-, Zwischen-, und Nachbereitungsseminar auf. Das Vorbereitungs- und das Nachbereitungsseminar müssen jeweils mindestens 5 Tage dauern.

FSJ im Ausland als Zivildienst

Das FSJ im Ausland kann auch nachdem die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst ausgesetzt sind, als Zivildienst-Ersatz anerkannt werden. Wer sich das FSJ im Ausland als Zivildienst anerkennen lassen will, muss dies vor dem Antritt ankündigen und mindestens 8 Monate im Projekt arbeiten. Die Anerkennung hat den Vorteil, dass, sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Wehrplicht wieder eingeführt werden, diese durch deinen Freiwilligendienst bereits erfüllt ist.