Viele Organisationen sind nicht nur Träger der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste im Ausland, also etwa von IJFD, weltwärts, kulturweit oder des Europäischen Freiwilligendienstes, sondern bieten auch flexible, das heißt gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Freiwilligendienste im Ausland an.

Manche Entsendeorganisationen haben nur diese nicht gesetzlich reglementierten Freiwilligendienste in ihrem Angebot.

Die Ausgestaltung dieser internationalen Freiwilligendienste erfolgt ausschließlich auf privatrechtlicher Grundlage. Eine staatliche Förderung gibt es nicht. Die nicht gesetzlich geregelten Freiwilligendienste können zeitlich und inhaltlich flexibler ausgestaltet werden als die gesetzlich geregelten Auslandsfreiwilligendienste. So sind flexible Freiwilligendienste von einem Monat bis zu 24 Monaten möglich.

Der Einsatz kann in sehr unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Projekten erfolgen, etwa im sozialen Bereich, in Umwelt- oder soziokulturellen Projekten. Die Organisationen bemühen sich, die Teilnehmer in einen individuell passenden Arbeitsbereich zu vermitteln. Es werden inhaltliche oder weltanschauliche Präferenzen berücksichtigt.

Voraussetzungen

Auch flexible Freiwilligendienste haben gewisse Voraussetzungen. So sind sie an eine bestimmte Dauer gebunden, die allerdings eine große Spannweite beinhaltet.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Es sind Sprachkenntnisse in den Verkehrssprachen des jeweiligen Landes notwendig, also meistens Englisch, Spanisch oder Französisch.

Auslandserfahrungen und spezielle Fähigkeiten erhöhen die Vermittlungschancen in bestimmten Einsatzbereichen.

Kosten

Die Teilnehmer an den flexiblen internationalen Freiwilligendiensten müssen einen Eigenanteil leisten, der je nach Entsendeorganisation und Einsatzort unterschiedlich hoch ist. Es gibt keine gesetzlich geregelte Förderung wie etwa beim IJFD. Zuschüsse, die die Trägerorganisationen von kirchlicher, gesellschaftlicher oder staatlicher Seite erhalten, sind nicht ausreichend, um den Einsatz zu finanzieren.

Die Teilnehmer sind für ihre Sozialversicherung, also insbesondere für ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Sie müssen auch die Kosten für Impfungen und die Anreise tragen, manchmal auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft.

Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld.